Was wird gefördert?
Projekte
die Benachteiligungen entgegenwirken und junge Menschen befähigen, sich ihre Lebenswelt aktiv anzueignen und ihr Lebensfeld aktiv mitzugestalten. Dabei sollen diese gerichtet sein an (Schul-)Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus Familien...
- ...die in finanziell unsicheren Einkommensverhältnissen und mit Existenzängsten leben.
- ...bei denen trotz Erwerbstätigkeit der Eltern materiell nur das Allernötigste vorhanden ist.
- ...in denen wegen Erwerbstätigkeit nur wenig gemeinsame Zeit mit den Kindern bleibt.
- ...in denen eine*r die Kinder alleine erzieht.
- ...in denen durch eine schwierige gesundheitliche / psychische Situation der*die Erziehende(n) eine Kompensation für ein gesundes Aufwachsen der Kinder braucht.
- ...die nicht ihrer Ursprungsfamilie entsprechen.
Beschäftigen sollen sich die Angebote mit der...
- ...Stärkung von Resilienz und Selbstwirksamkeit.
- ...Verbesserung von Mobilität, Begegnungen und Vernetzung.
- ...Förderung von Kompetenz.
Die Angebote können fortlaufend sein. Die Ausgaben im Rahmen dieses Projektes können nur für Kosten gelten, die erst nach Bewilligung entstehen und nur für Projekte, die noch nicht begonnen wurden. Mit der Antragstellung bestätigen Sie, dass Sie keine weiteren Landesmittel für Ihr Projekt beziehen. Pro Träger können pro Jahr maximal ein Mikro-Projekt und ein Makro-Projekt gefördert werden. Die beantragten Projekte müssen in einem Zeitraum von frühestens dem 01. Januar 2025 und 30. September 2025 stattfinden.
Förderfähig sind alle Projektideen, die
- sich an Schulkinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 18 Jahren richten.
- Benachteiligung unterschiedlicher Ursachen entgegenwirken.
- ein freier Träger der Jugendhilfe, ein gemeinnütziger Verein oder Verband anbietet.
- die noch nicht begonnen haben, aber gerne fortlaufend geplant sind (alle beantragten Kosten dürfen erst NACH Bewilligung entstehen).
- in einem Zeitraum zwischen (frühestens) dem 01. Januar 2025 und 30. September 2025 stattfinden.
Von der Förderung leider ausgenommen:
- individuelle Unterstützung für Einzelpersonen oder Familien
- Schulische Angebote, die während der regulären Schulzeit stattfinden
- Anträge, die nicht online unter www.mittendrin-niedersachsen.de gestellt werden
- Projekte, die bereits eine Landesförderung (etwa über die Richtlinie Familienförderung) erhalten
Was ist zu beachten?
- Entstehen Personal- oder Honorarkosten ist nachzuweisen, dass diese zusätzlich entstanden sind.
- Schnittstellen mit anderen Angeboten sind möglich – diese Förderung kann ergänzend eingesetzt werden.
- Der Zuschlag erfolgt soweit Mittel zur Verfügung stehen bzw. bei Makro-Projektanträgen abhängig von der Antragsdichte und der Entscheidung des "Mitten drin!"-Beirates.
- Die beantragten Projekte müssen im Zeitraum zwischen dem 01. Januar 2025 und 30. September 2025 stattfinden.
- Spätestens vier Wochen nach Beendigung des Projekts hat ein kurzer Abschlussbericht zu erfolgen. Ebenso erfolgt ein Nachweis über die Verwendung der Gelder nach einem zur Verfügung gestelltem Vordruck