
Was wird gefördert?
Projekte
die Benachteiligungen entgegen wirken und junge Menschen befähigen, sich ihre Lebenswelt aktiv anzueignen und ihr Lebensfeld aktiv mitzugestalten
- für (Schul-)Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren
- aus prekären Familienverhältnissen
- aus Ein-Eltern-Familien / mit allein erziehenden Müttern und Vätern
- mit Gewalterfahrungen innerhalb der Familie
- im Lebensumfeld ohne festen Wohnsitz
die sich beschäftigen mit
- Förderung zur Stärkung von Resilienz und Selbstwirksamkeit – der Erfahrung, dass das eigene Handeln auch etwas bewirkt
- Förderung von Mobilität, Begegnungen und Vernetzung
- Förderung von Sprachkompetenz, emotionaler und sozialer Kompetenz
Die Angebote können fortlaufend sein. Die Ausgaben im Rahmen dieses Projektes können nur für Kosten gelten, die erst nach Bewilligung entstehen und nur für Projekte, die noch nicht begonnen wurden. Mit der Antragstellung bestätigen Sie, dass Sie keine weiteren Landesmittel für Ihr Projekt beziehen. Pro Träger können pro Jahr maximal ein Mikro-Projekt und ein Makro-Projekt gefördert werden.
Förderfähig sind alle Projektideen, die
- sich an Schulkinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 18 Jahren richten
- Benachteiligung unterschiedlicher Ursachen entgegen wirken
- ein freier Träger der Jugendhilfe, ein gemeinnütziger Verein oder Verband anbietet
- über die das örtliche Jugendamt informiert ist
- die noch nicht begonnen haben, aber gerne fortlaufend geplant sind (alle beantragten Kosten dürfen erst NACH Bewilligung entstanden sein)
Von der Förderung leider ausgenommen:
- individuelle Unterstützung für Einzelpersonen oder Familien
- Veranstaltungen im Schulbereich
- laufende Personalkosten (anders als Honorare, die zusätzlich zur Durchführung eines Angebots anfallen)
- Anträge, die nicht online unter www.mittendrin-niedersachsen.de gestellt werden
- Projekte, die bereits eine Landesförderung (etwa über die Richtlinie Familienförderung) erhalten
Schnittstellen mit anderen Angeboten sind möglich – diese Förderung kann ergänzend eingesetzt werden.
Der Zuschlag erfolgt in Reihe des Eingangs soweit möglich unter Berücksichtigung regionaler Verteilung und soweit Mittel zur Verfügung stehen.
Spätestens vier Wochen nach Beendigung des Projekts erfolgt ein kurzer Abschlussbericht. Ebenso erfolgt ein Nachweis über die Verwendung der Gelder nach einem zur Verfügung gestelltem Vordruck.