Ab sofort können für das Jahr 2025 wieder Anträge für Mikroanträge (bis 3.000€) gestellt werden.
Die Antragsfrist für Makroanträge ist leider abgelaufen. Über die eingegangenen Projektanträge entscheidet der Beirat am 11. Dezember.
Der mögliche Projektzeitraum ist vom 01.01.2025 bis zum 30.09.2025.
Online-Antrag | Projektauswahl
Hier stellen Sie Ihren Online-Antrag auf Förderung eines Mikro- bzw. Makro-Projekts. Im Laufe der Online-Beantragung werden Sie eine PDF/Word-Datei mit Ihrer Antragsskizze hochladen. Bitte bereiten Sie die Datei vor, bevor Sie mit dem Ausfüllen der folgenden Online-Formulare beginnen.
Ihr Antrag enthält folgende Angaben:
- Kontaktdaten
- Beantragte Fördersumme
- Arbeitskonzept der inhaltlichen Aufgaben, erzielten Wirkung, Effekte der Nachhaltigkeit, Dauer der Durchführung (Projektzeitraum), Anzahl und Alter der beteiligten Kinder und Jugendlichen
- Entscheidung für eine der drei Kategorien
- Kostenaufstellung für das geplante Projekt: Sachausgaben Projektorganisation und zusätzliche Personalkosten und / oder Honorargelder, Angaben über Drittmittel, Gesamtfinanzierung und beantragte Mittel
Mikro-Projekt
Hier einen Antrag stellenHinweise zur Förderung/Inhalte des Antrages:
- Die Höchstgrenze einer Förderung liegt bei 3.000,- Euro
- Projektskizze: 1 Seite (PDF/Word)
- Entscheidung für eine der Zielgruppen
- Kostenaufstellung zum geplanten Projekt: Sachausgaben Projektorganisation und zusätzliche Personalkosten und / oder Honorargelder, Angaben über Drittmittel, Gesamtfinanzierung und beantragte Mittel
- Schnittstellen mit anderen Angeboten sind möglich – diese Förderung kann ergänzend eingesetzt werden - eine Doppelförderung wird ausgeschlossen
Makro-Projekt
Anträge für Makroprojekte sind nicht mehr möglich.Hinweise zur Förderung/Inhalte des Antrages:
- Kontaktdaten und Bankverbindung
- Beantragte Höhe - maximal 10.000 Euro
- Arbeitskonzept der inhaltlichen Aufgaben (1 Seite), erzielte Wirkung, Effekte der Nachhaltigkeit, Dauer der Durchführung, Anzahl der beteiligten Kinder und Jugendlichen
- Entscheidung für eine der Zielgruppen
- Kostenaufstellung zum geplanten Projekt: Sachausgaben Projektorganisation und zusätzliche Personalkosten und / oder Honorargelder, Angaben über Drittmittel, Gesamtfinanzierung und beantragte Mittel
- Schnittstellen mit anderen Angeboten sind möglich – diese Förderung kann ergänzend eingesetzt werden - eine Doppelförderung wird ausgeschlossen
Zusammenfassung
Gefördert werden leicht erreichbare Gruppenangebote für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren in einem Zeitraum zwischen frühestens 01. Januar 2025 und 30. September 2025.
Pro Jahr können Sie sowohl einen Mikroantrag und einen Makroantrag stellen.
Die Beantragung erfolgt durch eine Kurzbeschreibung des Projekts und die Online-Antragstellung. Zielgruppen für die Landesförderung:
- aus prekären Familienverhältnissen
- aus Ein-Eltern-Familien / mit alleinerziehenden Müttern und Vätern
- mit Gewalterfahrungen innerhalb der Familie
- Gefördert werden Projekte freier Träger der Jugendhilfe / gemeinnütziger Vereine oder Verbände in Niedersachsen
- Eine individuelle Förderung von Einzelpersonen oder Familien ist nicht möglich, reine Veranstaltungen im Schulbereich können nicht gefördert werden
- Eine Antragsstellung erfolgt ausschließlich online unter www.mittendrin-niedersachsen.de
- Schnittstellen mit anderen Angeboten sind möglich – diese Förderung kann ergänzend eingesetzt werden
- eine Doppelförderung wird ausgeschlossen, d.h. Projekte, die bereits eine Landesförderung erhalten, können nicht durch "Mitten drin!" gefördert werden.
- Der Zuschlag erfolgt soweit Mittel zur Verfügung stehen bzw. bei Makro-Projektanträgen abhängig von der Antragsdichte und der Entscheidung des "Mitten drin!"-Beirates.
- Pro Träger können pro Jahr maximal ein Mikro-Projekt und ein Makro-Projekt gefördert werden
- Spätestens vier Wochen nach Beendigung des Projekts erfolgt ein kurzer Abschlussbericht. Ebenso erfolgt ein Nachweis über die Verwendung der Gelder nach einem Vordruck, den Sie hier herunterladen können.
- Flyer oder Presseartikel müssen die Förderung durch Logos oder eine namentliche Erwähnung kennzeichnen. Einen Umgang zu den Richtlinien finden Sie hier.